Menü:

Datenschutzbeauftragter

 

    

Gute Gründe für einen Datenschutzbeauftragten vom KCM Ingenieurbüro

1. Schnelle Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen
Sofort nach der Aufnahme des Mandates als Datenschutzbeauftragter wird dafür gesorgt, dass Ihr Unternehmen den gesetzlichen Anforderungen zum Datenschutz gerecht wird.
So vermeiden Sie empfindliche Geld- oder sogar Freiheitsstrafen und können Überprüfungen durch die Aufsichtsbehörde gelassen entgegensehen.

2. Datenschutz schafft Vertrauen
Der Datenschutz wird zu Ihrem Vorteil sehr ernst genommen: Denn je besser wir unsere Arbeit machen, desto weniger haben Sie zu befürchten, dass in Ihrem Unternehmen vertrauliche Daten in die falschen Hände gelangen.

3. Sie sparen viel Zeit, Geld und Nerven
Datenschutz kostet zunächst einmal Zeit. Entscheiden Sie sich für einen eigenen Mitarbeiter als Datenschutzbeauftragten, so müssen Sie diesem auch die nötige Zeit für seine Tätigkeit zur Verfügung stellen - und zwar langfristig. Hinzu kommt die aufwändige Aus- und laufende Fortbildung. Da bleibt für die eigentlichen Aufgaben kaum noch Zeit.
Mit einem Datenschutzbeauftragten vom KCM Ingenieurbüro halten Sie Ihre Manpower auf dem gewohnt hohen Niveau.

4. Datenschutz ohne Interessenskonflikt
Der Datenschutzbeauftragte darf nicht im Interessenskonflikt mit anderen Aufgaben im Unternehmen stehen. Geschäftsleitung, Abteilungsleiter oder IT-Administrator scheiden ebenso aus, wie Ihr externer EDV-Dienstleister. Mit dem KCM Ingenieurbüro sind Sie auf der sicheren Seite.


* * *

Aufbau eines internen Verfahrensverzeichnisses

Wie gehen Sie mit den Daten Ihrer Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner um?
Auf welche Weise und mit welchen Anwendungen werden diese verarbeitet?
Wer ist für die Handhabung von Informationen zuständig?

Wir helfen Ihnen, diese Fragen zu beantworten und stellen Ihnen einen Datenschutzbeauftragten zur Seite, der für die gesetzeskonforme Implementierung eines internen Verfahrensverzeichnisses sorgt. Dieses kann als Grundlage für ein gesetzlich vorgeschriebenes externes Verfahrensverzeichnis nach Bundesdatenschutzgesetz eingesetzt werden.

Zur Erhebung der dazu erforderlichen Daten befragen wir die Anwender bzw. deren Vorgesetzte und stellen eine Verfahrensübersicht zusammen. Danach analysieren wir, inwieweit die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden und an welchen Stellen Verbesserungsbedarf besteht.



Zurück »