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Koordinator für Sicherheits- und Gesundheitsschutz nach Baustellenverordnung gem. RAB 30

 

    

Ein Bauherr ist verpflichtet, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zu bestellen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden. Es werden dabei zwei Phasen unterschieden, die Planung der Baumaßnahme und die Ausführung des Bauvorhabens. Die Aufgabe des Koordinators ist, die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen. Hierbei ist zu beachten, dass der Bauherr durch die Bestellung eines geeigneten Koordinators nicht von seiner Verantwortung entbunden wird, seine Verpflichtungen nach der Baustellenverordnung (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen) zu erfüllen (§ 3 Abs. 1a BaustellV).

Aufgaben des Koordinators während der Planung der Ausführung

Falls mehrere Koordinatoren beauftragt sind, ist eine gegenseitige Abstimmung notwendig, insbesondere wenn die Koordinierung während der Planung der Ausführung und während der Ausführung von unterschiedlichen Koordinatoren wahrgenommen wird.

Aufgaben des Koordinators während der Ausführung des Bauvorhabens

Das KCM Ingenieurbüro übernimmt auf Wunsch in Ihrem Unternehmen die Aufgaben eines Koordinatoren für Sicherheits- und Gesundheitsschutz nach der Baustellenverordnung.

Gern beraten wir Sie ausführlich. Sprechen Sie uns an.

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