Leistungen
- Sicherheitstechnische Betreuung nach dem Arbeitsschutzgesetz und den Vorschriften der Berufsgenossenschaften
- Fachkraft für Arbeitssicherheit mit der Aufgabe:
- Arbeitsstättenprüfungen
- Gefährdungsbeurteilungen der Arbeitsplätze gemäß Arbeitsschutzgesetz
- Beurteilungen der Bildschirmarbeitsplätze nach der Bildschirmarbeitsverordnung
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach der BaustellV
- Erstellung / Umsetzung SiGe-Plan
- Erstellung von:
- Erstellung von
* Gefährdungsanalysen
* Betriebsanweisungen
* Alarm-, Rettungs- und Fluchtplänen
-
* Betriebsanweisungen nach §14 Gefahrstoffverordnung
* Betriebsanweisungen für Maschinen / Anlagen / Arbeitsverfahren
* Betriebsanweisungen nach der Biostoffverordnung
* Betriebsanweisungen für persönliche Schutzausrüstungen
* Flucht- und Rettungsplänen Ausführung nach BGV A8 (früher VBG 125)
Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Zeit- und damit Kostenersparnis für Ihre
Firma.
Die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit kann Sie entlasten. Sie steht Ihnen
zur Seite und berät Sie in Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
inklusive des Erstellens eines Prüfberichtes. Ein weiterer Vorteil sind die
Kenntnisse und Erfahrungen, die die Fachkraft für Arbeitssicherheit durch Schulungen
und die externe Betreuung im Laufe der Tätigkeit in anderen Unternehmen und
Branchen
erlangt.
Möchten Sie weitere Informationen? Sprechen Sie uns an.