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Gefahrgutbeauftragter (ADR/GGVS)

 

    

Wer als Unternehmen am Transport gefährlicher Güter beteiligt ist, muss einen Gefahrgutbeauftragten (Gb) bestellen, der für die sichere Abwicklung der Transporte verantwortlich ist. Hierzu muss die betreffende Person an einer Schulung für Gefahrgutbeauftragte teilnehmen und die Schulung mit einer Prüfung abschließen. Das Ziel dieser Schulung der Gefahrgutbeauftragten ist, durch das Wissenspotential der am Gefahrguttransport Beteiligten wesentlich dazu beizutragen, Unfälle, die auf mangelnde Beachtung oder Unkenntnis der Gefahrgutvorschriften zurückzuführen sind, zu minimieren.

Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten

Der Gefahrgutbeauftragte wird unter der Verantwortung des Unternehmers oder Inhabers eines Betriebes tätig und nimmt insbesondere die folgenden Aufgaben wahr (Anlage 1 GbV):

Pflichten der Unternehmer oder Inhaber von Betrieben

Der Gefahrgutbeauftragte darf wegen der Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden. Unternehmer/Inhaber von Betrieben haben dafür zu sorgen, dass der Gefahrgutbeauftragte

Das KCM Ingenieurbüro übernimmt auf Wunsch in Ihrem Unternehmen die Aufgaben eines Gefahrgutbeauftragten, so dass Sie entlastet werden und letztendlich Zeit und Kosten sparen.

Gern beraten wir Sie ausführlich. Sprechen Sie uns an.


ADR:
Accord Européen Relatif au Transport International des Marchandises Dangereuses par Route (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße).
GGVSEB: Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt.

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