Sachkundiger für künstliche Beleuchtung am Arbeitsplatz
Die künstliche Beleuchtung von Arbeitsplätzen dient der Ergänzung oder dem Ersatz des Tageslichtes, weil dieses örtlich oder zeitlich nicht immer in ausreichendem Maße zur Verfügung steht.
Die künstliche Beleuchtung hat die Aufgaben, die geforderte Sehleistung zu ermöglichen sowie die Sicherheit und den Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Dabei ist es wichtig, dafür zu sorgen, dass nicht nur die unmittelbare Sehaufgabe erfüllt werden kann, sondern dass auch die visuelle Kommunikation gewährleistet ist.
Dabei hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass künstliche Beleuchtungsanlagen sowie Sicherheitsleitsysteme nach den Bestimmungen dieser Regeln und im übrigen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend geplant werden, beschaffen sind sowie betrieben und instand gehalten werden.
Der Unternehmer ist verpflichtet, vor der Errichtung von Beleuchtungsanlagen die entsprechenden Planungsunterlagen durch einen Sachkundigen erstellen zu lassen.
Bei dieser Aufgabe unterstützt Sie das KCM Ingenieurbüro gern.
Sachkundiger für Lärmimmissionsmessungen
Lärm und mechanische Schwingungen bzw. Vibrationen können Gesundheitsschäden verursachen.
Trotz Prävention und technischen Fortschritts ist die lärmbedingte Schwerhörigkeit die Berufskrankheit Nr. 1. In jedem Jahr werden in Deutschland noch immer ca. 10.000 Berufskrankheiten angezeigt. Etwa vier Millionen Personen arbeiten in Bereichen, in denen gehörschädigender Lärm auftreten kann.
Aus diesem Grund müssen Maschinenhersteller die Anwender über die Restgefahren unterrichten und nach dem Stand der Technik planen, konstruieren und produzieren. Und die Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten für die Erfüllung der Arbeitsaufgaben geeignete Maschinen übergeben und dafür Sorge tragen, dass Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährdet sind.
Die richtige und vollständige Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist für den Unternehmer die Grundlage, um für die Beschäftigten Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit gewährleisten zu können. Kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Beschäftigen Lärm oder Vibrationen ausgesetzt sind oder sein könnten, sind alle von den Einwirkungen durch Lärm und/oder Vibrationen ausgehenden Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten fachkundig zu beurteilen.
Hierfür sind die bei der Arbeit auftretenden Expositionen zu ermitteln und unter Berücksichtigung der Auslöse- und Expositionsgrenzwerte zu bewerten.
Kann die Einhaltung der Auslöse- und Expositionsgrenzwerte so nicht sicher ermittelt werden, muss der Umfang der Exposition fachkundig durch eine Messung festgestellt werden.
Messungen sind fachkundig nach dem Stand der Technik – d. h. auch unter Berücksichtigung der entsprechenden Regeln der Technik (internationale, europäische und nationale Normen) – mit geeigneten Messverfahren und –geräten so durchzuführen, dass eine Entscheidung sicher möglich ist, ob Auslöse- und Expositionsgrenzwerte eingehalten werden oder nicht. Bei der Messung zur Ermittlung der Exposition durch Vibrationen sind die Anforderungen des Anhangs der LärmVibrationsArbSchV zu beachten.
Das KCM Ingenieurbüro hilft Ihnen kompetent und zuverlässig bei dieser Aufgabe.
Hinweis besonders für kleine Unternehmen:
Die Gefährdungsbeurteilung bezüglich Lärm und Vibrationen ist bereits ab einem Beschäftigten zu dokumentieren.